Redaktion AZ München Frau Angela Böhm
Zum Artikel „Stoiber-Tochter muss um ihren Doktor fürchten
Sehr verehrte Frau Böhm,
ein halbes Jahrhundert lang ist es der Doktorlobby in Deutschland gelungen, das BGH-Urteil aus dem Jahre 1962 zu verheimlichen, wonach der Doktorgrad, im Volksmund Doktortitel genannt, kein Bestandteil des Namens ist. Namhafte Druckmedien beteiligen sich daran, wie auch der Fall Guttenberg belegt. Sowohl DIE ZEIT, DER SPIEGEL als auch die Süddeutsche Zeitung konnten sich trotz meines Hinweises nicht entschließen, von diesem Urteil zu berichten. Auch andere Medien unterstützen die Regierung und bestärken die Bürger im Irrglauben, der Doktortitel sein Bestandteil des Namens. Gerade die Aussicht auf lebenslange Verzierung des Namens mit dem akademischen Bildungsnachweis nährt das strikte Verlangen nach dem Titel, koste es was es wolle, Unredlichkeiten einge-schlossen, siehe Guttenberg und Stoiber-tochter.
In unserer blühenden Titel-Landschaft eigentlich unvorstellbar: Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble wagte es vor 4 Jahren auf Grund mehrerer wichtiger Gründe die Änderung der Passvorschriften vorzubereiten, und zwar dahin gehend, dass der Doktor-grad nicht mehr im Pass eintragbar ist. Doch Bayerns Traditionsguru, der damalige Innen-minister Günther Beckstein hat im Bundesrat diese historische Absicht mit Hinweis auf die zu erhaltende Tradition verhindert. Eitelkeit besiegte die Vernunft. Auch de Maizière ließ sich nicht davon abhalten, im neuen Pass und Ausweis den Doktorgrad in der Namenszeile eintragen zu lassen, obwohl er nicht zur Identifizierung der Person erforderlich ist.
Absurd ist auch die seit 1961 geltende Vorschrift, den Doktorgrad als Andeutung zu veröffentlichen. Ein lebenslang geltendes und Ansehen verheißendes Bildungssymbol sollte doch wenigstens erkennen lassen, auf welchem Sachgebiet der Promovierte geglänzt hat sowie wo und wann das war. Schließlich gehört die Verzierung des Namens hinter den Namen gesetzt. Damit würden auf Dauer dem Titelhandel die Kunden ausbleiben. Zur Zeit wirkt die Bundesregierung noch als Arbeitgeber für die Titelhändler und als Bestands-wahrer der Titelsucht. Abgesehen von Österreich wird dieser Doktorzirkus nur in Deutsch-land veranstaltet. Wie lange noch?
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Werner am 30.3.2011
Titelwesen 2652 BGH-Urteil 1895 Doktorgrad 2495
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