Kaum zu glauben!
Über 35 Jahren lang schrieb ich über 350 Artikel sowie zahlreiche Briefe und Eingaben, nicht etwa ins Blaue oder an eine Phantasieliebe, sondern an
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die Regierung (mehrere Bundesinnenministerien),
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den Bundestag (Vorsitzende der Fraktionen und Parteien, einzelne Abgeordnete),
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den Petitionsausschuss,
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die großen Tages- und Wochenzeitungen (SZ, ZEIT, SPIEGEL u.a.)
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die Funkmedien und
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Teilnehmer von Gesprächsrunden, und zwar
nicht etwa um eine Spende zu erbitten, sondern um auf die seit einem halben Jahrhundert bekannte Tatsache hinzuweisen:
Akademische Grade sind kein Bestandteil des Namens.
Diese Feststellung wurde nicht etwa am Stammtisch eines Maulwurfzüchtervereins getroffen, sondern vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Jahre 1957 und vom Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 1962.
Beachtung fanden die Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte in Deutschland nicht.
In der Gesellschaft nicht, weil sie mangels Kommentierung in den Medien nicht bekannt wurden,
in den öffentlichen Einrichtungen wie Regierung, Parlament, Behörden, Bildungswesen, Organisationen, Medien und Vereinigungen aller Art nicht, weil in mafiöser Weise die Realisierung der Urteile verhindert wurde. Sie hätte bedeutet, dass der Doktorgrad, irrig als Titel bezeichnet, nicht mehr länger als lebenslang gültige akademische Verzierung vor dem Namen missbraucht werden konnte. Die den Promovierten sehr willkommene Grundlage für den besonderen gesellschaftlichen Status mit Eliteanschein wäre beseitigt.
Im Jahre 1961 war unverständlicherweise auch noch verordnet worden, den Doktorgrad in Pass und Ausweis ohne Fakultät anzugeben. Die Studienrichtung blieb unbekannt und die wissenschaftliche Leistung im Nebel. Um so heller strahle die akademische Leuchtboje vor dem Namen.
Bezeichnend für die Missachtung der BGH-Rechtsprechung ist die in 2007 geäußerte Behauptung des promovierten Juristen Dieter Wiefelspütz, Rechtsexperte der SPD, der Doktorgrad sei Bestandteil des Namens.
Vor kurzem noch hat der Bayerische Rundfunk in einer Sendung mit Hörerbeteiligung zum Guttenbergfall erfolgreich verhindert, dass Inhalt und Konsequenz des BGH-Urteils ausgestrahlt wurde. Meine Briefe an den zuständigen Abteilungsleiter und den Intendanten des BR wurden nicht beantwortet.
Ulrich Werner am 17.7.2011
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