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Die Rechtslage Die Forderungen nach Strafverschärfung sind z. T. überflüssig und widersprechen z. T. dem Europarecht
Verschiedene Quellen
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Ein Ausländerrechtler und Richter: Eine Ausweisung nach Kochs Geschmack wäre nicht möglich. So eine Forderung ist nur was fürs Publikum. Denn das deutsche Ausländerrecht wird mehr und mehr durch europäisches Recht bestimmt. Danach müsste Koch nicht nur das deutsche Aufenthaltsrecht ändern, sondern auch die 1950 unterzeichnete europäische Menschenrechtskonvention. (SZ 4.1.)
Sobald die Wahlen gelaufen sind, wird das Thema wieder vergessen. Gefängnisse werden gebaut nach der Devise:
Wegsperren statt fördern.
Mehr zum Thema:
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