Freistatt Thüringen Landesregierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Pressemitteilung nach hat sich Thüringen im Bundesrat dafür eingesetzt, bei der Änderung des Passgesetzes die Angabe des „Doktorgrades in Personaldokumenten beizubehalten. Sie handelte dabei in Übereinstimmung mit Bayern. Ihre Staatssekretärin Frau Renate Meier hat dazu erklärt:
„Es entspricht der deutschsprachigen Kulturtradition und jahrzehntelanger Verwaltungspraxis, dass die akademische Qualifikation, die mit der Promotion erworben wird, als Doktorgrad zusammen mit dem Familiennamen in Pässe und Personalausweise eingetragen wird. Die von Bundesregierung beabsichtigte Streichung mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand zu begründen, sei nicht nachvollziehbar.
Ausweisdokumente wie Paß und Personalausweis dienen nach einhelliger Meinung zur Identifizierung einer Person. Dafür sind der Name und bestimmte körperliche Merkmale der Person erforderlich und ausreichend. Keinesfalls förderlich oder gar notwendig sind akademische Grade, zumal sie nach geltender Rechtsprechung nicht Bestandteil des Namens sind.
Für völlig abwegig halte ich die Ansicht von Frau Meier, „deutschsprachige Kulturtraditionen seien im Paß zu dokumentieren, was zu begründen Sie mir bitte ersparen.
Daß Frau Meier die stichhaltige Begründung der Bundesregierung für die angekündigte Umsetzung der EU-Verordnung nicht „nachvollziehen kann, ist ihr Problem. Es müßte doch eigentlich schon die Erkenntnis genügen, daß Pässe kein Ort für die Angabe von wann, wo und wie auch immer erworbenen akademischen Verzierungen sind. Sollen neuerdings Verständnisprobleme einer Politikerin maßgebend für gesetzgeberische Maßnahmen einer Regierung sein?
Ich empfehle Frau Meier dringend meinen Brief an Herrn Beckstein zu lesen. Er bietet ihr alle die Informationen, die ihr bisher offensichtlich unbekannt geblieben sind.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Werner
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