Brockhaus Enzyklopädie aus dem Jahre 1968
Doktor (lat. von doctus „gelehrt; doctor „Lehrer, höchster akademischer Grad. Die Anerkennung einer Universität und der von ihren Fakultäten verliehenen D.-Grad erfolgte früher durch Stiftungsbriefe u. ä. des Papstes, Kaisers, Landesherrn; in der Bundesrep. Dtl. durch Landesgesetz. Der D. wird von der Fakultät auf Grund einer selbständigen wissenschaftl. Arbeit (Dissertation) und einer mündl. Prüfung (Rigorosum) in zwei bis drei Fächern verliehen. Die Benotungssysteme von Dtl., Österreich und der Schweiz wichen voneinander ab ( s. cum laude). Das Verfahren von der Einreichung der Dissertation bis zur Aushändigung des D.-Diploms heißt Promotion (lat.: Beförderung zu Ehrenstellen); es vollzieht sich nach einer von der Fakultät erlassenen, vom Staat genehmigten Promotions-ordnung. Das Recht, den Grad eines Dr.-Ing. zu verleihen, wurde zusammen mit der Rektoratsverfassung als erster der Technischen Hochschule Berlin-CharIottenburg 1899 verliehen. Der D.-Grad ist Bestandteil des Namens (überholte Ansicht). An einigen Hochschulen gibt es noch den feierl. D.-Eid, mit dem der Doktorand die Erfüllung der mit der D.-Würde verbundenen Pflichten beschwört. Bei erwiesener Unwürdigkeit (z. B. Zuchthausstrafen) kann der D. durch die verleihende Institution wieder aberkannt werden. Der D.-Grad ist als subjektive öffentlich-rechtl. Berechtigung vom Staat durch das „Gesetz über die Führung akadem. Grade vom 7.6, 1939 geschützt, welches als Landesrecht weiter gilt: seine unberechtigte Führung wird bestraft. - In Österreich wird der jurist. und medizin. D. ohne Dissertation nach drei Rigorosen verliehen.
Der D.-Grad wird in den meisten Ländern mit der Bezeichnung des Wissenschaftsgebietes geführt (vgl. Übersicht und akadem. Grade im Ausland). Der D.-Grad kann seit dem 19. Jahrh. von der Fakultät auch ehrenhalber (honoris causa) für hervorragende wissenschaftl. und andere schöpfer. Leistungen verliehen werden (Dr. e. h., Dr. E. H, Dr. h. c.). Nach Mißbräuchen legen die Fakultäten seit 1945 einen strengen Maßstab an: Einstimmiger Beschluß oder Mehrheit der engeren Fakultät sind nötig. In der Dt. Dem. Rep. und Frankreich bedarf die Verleihung des Dr. h. c. staatl. Zustimmung.
Der D. habilitatus (Dr. habil.) wurde 1935-45 verliehen, um die Feststellung der Lehrbe-fähigung von der Erteilung der Lehrberechtigung zu trennen. Nach 1945 wurde der Titel abgeschafft, doch wird die Wiedereinführung erwogen. In der Dt. Dem. Rep. wird er weiterhin verliehen. Geschichtliches. In Rom hieß D. Lehrmeister (z. B. D. gladiorum „Fechtmeister) oder Gelehrter. Bis zum Ende des 12. Jahrh. war „D. ohne formelle Verleihung die Bezeichnung für jeden Lehrer. Der Begriff wurde im MA. abwechselnd mit Scholastikus u. a., bes. aber mit Magister, gebraucht. Dann begann im Zusammenhang mit der Bildung von Professoren- und Studentengenossenschaften an den Universitäten die Regelung der Voraussetzungen für die Verleihung des D.-Grades, die zugleich gewöhnlich die Zuerkennung der Lehrbefugnis bewirkte. Als erste Promotionsordnung gilt eine Dekretale Papst Honorius' III. von 1219 für die Universität Bologna. Seit dem Ende des 13. Jahrh. genoß der D. eine Reihe adliger Vorrechte (z. B. bevorzugter Gerichtsstand, gesellschaftliche Ehrenrechte). Seit der Mitte des 18. Jahrh. trennte sich die Lehrberechtigung (s. Habilitation, s. venia legendi) vom D.-Grad, der heute eine mittlere Stellung zwischen den Staatsprüfungen oder Diplomgraden und der Habilitation einnimmt, ohne deren zivilrechtliche Berechtigungen einzuschließen (z. B. Zulassung zum Referendariat).
Doktor Allwissend, Held eines Grimmschen Märchens, der sich als Wahrsager ausgibt, durch Zufall einen Diebstahl entdeckt, den Inhalt einer verdeckten Schüssel errät und durch ein Abführmittel ein gestohlenes Pferd auffinden hilft. Das Schwankmärchen stammt wohl aus Indien (zuerst aufgezeichnet im ersten Jahrh. n. Chr. durch den ind. Dichter GUNADHJA). In Europa begegnen einzelne oder mehrere seiner Motive seit dem 14. Jahrh. (bei Sercambi, Poggio, Bebel u. a.). Die erste vollständige Fassung findet sich in den „Contes du Sieur D'Ouville (1643).
Eine etwas andere Sicht gibt das Brockhaus' Konversations-Lexikon 1908
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