Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
in der Presse werden Sie mit dem Satz zitiert: „Der Doktortitel ist Teil des Namens. Es spricht viel dafür, dass sich der Doktortitel im Pass und Personalausweis wieder findet.
Ich bin sehr erstaunt, daß Ihnen als promoviertem Jurist die Rechtsprechung des BGHs in Sachen akademische Grade unbekannt ist. Bereits vor 45 Jahren (1962) hat der BGH festgestellt, daß akademische Grade KEIN Bestandteil des Namens sind, übrigens auch keine Berufsbezeichnung. Schon deshalb gehört der Doktorgrad (der Professor ist ein Titel) NICHT in die Namenszeile eines Ausweis, allenfalls in eine Zeile „Akademische Grade. Doch diese Angabe ist zur Identifikation einer Person nicht erforderlich.
Die Antwort auf die Frage, was, Sie meinen sogar, daß „viel, für die Eintragung des Doktorgrades im Paß spreche, werden Sie schuldig bleiben müssen, weil es keine sachlichen Gründe gibt, nur solche die von der Eitelkeit der Menschen herrühren.
Ich biete Ihnen in meinem Schreiben an Herrn Beckstein ausführliche Informationen zum Thema an, das zur Zeit die Menschen in Deutschland beschäftigt. Ich appelliere an Sie, Ihre sachlich unbegründete Meinung zu überdenken. Stemmen Sie sich bitte nicht dagegen, alte Zöpfe endlich abzuschneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Werner
Anlage: Schreiben an Herrn Beckstein
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