DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsauschuss Pet 1-16-06-2101-007053 (bisher: Pet 1-15-06-2101-023560) vom 07.06.2006
Betr.: Ausweise Bezug: Ihre E-Mail vom 02.06.2006
Sehr geehrter Herr Werner,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihre E-Mail.
Zu Ihrer Eingabe kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium des Innern (BMI) Folgendes mitteilen:
Die Eintragung des Doktorgrads in deutsche Personaldokumente wurde mit der Neufassung des Passgesetzes vom 19. April 1986 und des Gesetzes über Personalausweise vom 21. April 1986 zum gesetzlich vorgegebenen inhaltlichen Bestandteil von Pass und Personalausweis. Damit wurde die langjährige Verwaltungspraxis der Eintragung des Doktorgrads gesetzlich verankert und auch die in den Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder festgelegten Voraussetzungen übernommen, wonach Doktorgrade nur ohne Zusatz und in abgekürzter Form einzutragen sind.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2002 sprach sich die Kultusministerkonferenz dafür aus, die Eintragung von Doktorgraden in Ausweispapiere und Melderegister abzuschaffen.
Hintergrund dieses Vorschlages ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Dezember 2000, mit dem Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen der Länder verabschiedet wurden.
Auch die Bundesländer sprechen sich mehrheitlich für die Abschaffung der Eintragung des Doktorgrads aus.
Das BMI prüft den Vorschlag derzeit mit Blick auf die anstehende Novellierung des Pass- und Ausweisrechts.
Ich bedauere, Ihnen nichts Günstigeres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Wolfgang Dierig
Meine Stellungnahme
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