Vor über 2 Jahren beantragte ich, im Bundesministerium des Innern (BMI) zu prüfen, ob die gängige Praxis beim Eintragen des (verstümmelten) Doktorgrades in Paß und Ausweis beibehalten werden sollte (Schreiben an Bundesminister Schily, außerdem Petition an den Deutschen Bundestag). Denn akademische Grade sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Bestandteil des Namens. Sie sind auch nicht zum Identifizieren einer Person erforderlich.
Nach Wechsel der Bundesregierung und in der Annahme, daß sich auch die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie die Person der/s Vorsitzenden geändert haben, schrieb ich erneut an den Petitionsausschuß und erinnerte an meine Petition.
Die mir nach mehreren Bescheiden nun zugegangene Nachricht vom 07.06.2006 enthüllt die Absicht des BMI, den Vorschlag der Kultusministerkonferenz vom 14.12.2000 zu prüfen, die Eintragung von Doktorgraden in Ausweispapieren und Melderegister abzuschaffen. Diese Absicht ist mir aus einer E-Mail des BMI vom 18.06.2004, also seit 2 Jahren bekannt. Neu ist lediglich, daß sich
die Bundesländer mehrheitlich für die Abschaffung der Eintragung des Doktorgrades aussprechen.
Gemessen an der üblichen Sperrfunktion der Bundesländer für so manche für Deutschland vorteilhafte Regelungen ist dieses Verhalten ein Riesenfortschritt im Abbau öffentlich dokumentierter Eitelkeit. Der Arbeitsaufwand in den örtlichen Meldebehörden würde sich nach Wegfall der diversen Tricks der Promovierten erheblich verringern, die einen im Ausland erworbenen Grad unbedingt im Ausweis eingetragen haben wollen.
Februar 2007: Dr. Becksteins Titelkampf
Deutschland, das Land der pass-ionierten Traditionalisten - Für die Angabe akademischer Grade wird sogar der Reisepaß benutzt. Ein staatlich verordneter Mißbrauch eines amtlichen Dokuments. Von Peter Dominik
6. März 2007: An Abgeordnete (Innenausschuß, Rechtsausschuß und Fraktionsvertreter) des Deutschen Bundestages
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