Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Kohl, Helmut, Dr.phil. / Kohl-Leistungen-Ehrungen / Schmiergeld-Machenschaften
 

  < zurück erweiterte Suche Seite drucken
 

Schmiergeld-Machenschaften ohne jede Gewissensbisse
 zu „Mit Sang und Klang" und „Große Mehrheit für Auszeichnung " in SZ vom 24. 08. und vom 1./2.09.2001
von Professor Dr. Helmut Saake, Hamburg

SZ vom 22./23.09.2001

Philip Wolff hatte berichtet, eine vorgesehene Ehrung Helmut Kohls habe zu heftigen Auseinandersetzungen an der Universität Marburg geführt. Vorausgesetzt, die im Leserbrief des Marburger juristischen Dekans Prof. Dr. Steffen Detterbeck der Öffentlichkeit unterbreitete Darstellung der Vorgänge einer seinerzeit beabsichtigten Auszeichnung Helmut Kohls mit dem Savigny-Preis entspricht den Tatsachen, erzwingen Chronologie und beteiligte Personen eine umso schärfere Kritik am akademischen Entschluss der Ehrung des ehemaligen Bundeskanzlers.

Dem Bericht zufolge waren „die gesamte Professorenschaft" (offenbar des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs) im Mai und der Präsident der Philipps-Universität" im Juni 2001 über die geplante Würdigung Kohls informiert. Einen namhaften Widerspruch oder einen engagierten Protest gegen die Preisverleihung scheint kein Vertreter der zuständigen Fakultät oder der Hochschulleitung rechtzeitig vorgetragen zu haben. Bezeichnenderweise führt Dekan Detterbeck ausdrücklich Verfassungsrecht und verfassungshistorische Verdienste Kohls als Gründe für die beabsichtigte Auszeichnung mit dem Savigny-Preis an.

Den Altkanzler - nach dem von ihm verursachten Parteispendenskandal, einer singulären verfassungsrechtlichen Staatskrise, und seinem eigenen Geständnis der Handhabung von Geheimkonten und Schwarzgeldern - ohne Bedenken oder strangulative Gewissensbisse in einem Atemzug mit dem Grundgesetz zu nennen, grenzt an „juristische Amnesie". Bereits im Januar 2000, wenige Wochen nach Bekanntwerden der von Kohl über Jahrzehnte hin praktizierten illegalen Parteifinanzierung, hatte der vormalige
CDU-Abgeordnete und frühere Vorsitzende des parlamentarischen Rechtsausschusses, der Jurist Honst Eylmann, schockiert der Öffentlichkeit dargelegt: .„Helmut Kohl befindet sich in Zustand des permanenten Verfassungsbruchs. Und dieser Verfassungsbruch, den er begeht, dauert jeden Tag länger an, solange er nicht die Spender bekannt gibt."

Tatsächlich aber besteht Kohls „Zustand des permanenten Verfassungsbruchs" nicht erst - wie Eylmann argumentiert - seit der Weigerung des ExKanzlers, die angeblichen Namen der (jedenfalls von Wolfgang Schäuble öffentlich bestrittenen) Spender zu nennen, sondern diese Kohlsche Verfassungswidrigkeit durchzieht wie ein „Kontinuum des finanziellen Kriegszustandes gegen das Grundgesetz" ungefähr 30 Jahre seiner politischen Tätigkeit: Die gesamte Kanzlerschaft Kohls wird durch die Monstrosität seiner mafiosen Geheimkontenwirtschaft und Schwarzgeldschiebereien in verwerflichstem Sinn diskreditiert. International wurde die Bundesrepublik von der Liste der Korruptionsstaaten wegen der Schmiergeld-Machenschatten Kohls ostentativ degradiert.

Tateinheitlich mit seiner Permanenz der Verfassungswidrigkeiten hat Kahl fortgesetzt auch seinen Amtseid gebrochen. Als der Altkanzler dazu überging, sieh mit einem (ebenfalls von Schäuble öffentlich bestrittenen) Ehrenwort, das ihn zur Verheimlichung der angeblichen Spendernamen verpflichte, von den politisch tödlichen Beschuldigungen des Verfassungsbruchs zu exkulpieren, indem er sich über das Grundgesetz stellte, ereilte ihn mehrfach der Vorwurf der Hybris.

Kohl erhält seine Weigerung, die verfassungsrechtlich geforderte Transparenz der Herkunft der Parteispenden zu leisten, noch immer aufrecht; damit jedoch erhebt er den Bruch von Grundgesetz und Amtseid zu seinem immerwährenden Privileg, das er in beispiellosen Arroganz auch dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegenüber mehr als „verteidigte". Bisher hat noch kein Spitzenpolitiker der Bundesrepublik einen solchen Exzess der Gegnerschaft zum Grundgesetz praktiziert und perpetuiert. Insofern mag gegen den Ex-Kanzler der Vorwurf spezifischer Verfassungsfeindschaft erhoben werden müssen. Zu fordern ist deshalb, dass ein notorischer Verfassungsbrecher wie Kohl niemals ein öffentliches Amt in der Bundesrepublik hätte bekleiden dürfen.

Allein schon angesichts der seit Ende 1999 Staatsanwaltschaften, Gerichte und den Bundestag beschäftigenden Parteispendenaffäre Kohls diesen aus verfassungsrechtlichen Gründen mit einer Preisverleihung unter Missbrauch des Namens Savigny ehren zu wollen, delegitimiert die Initiative bis hin zum absoluten Qualifikationsverlust. Der Präsident der Philipps-Universität sollte über geeignete Möglichkeiten nachdenken, um seine Hochschule vor derartigen Diskreditierungen künftig zu bewahren.

"Kohl beim Wort nehmen" - Leserbrief zum Parteispendenskandal an die Süddeutsche Zeitung (31.1.2000)

 



zum Seitenanfang < zurück Seite drucken