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Der Beschluss der Bundesregierung im August 2008, Personalausweis und Reisepass in digitalisierter Form einzuführen, entspricht zwar dem Stand der aktuellen Digitaltechnik, den Doktorgrad in der Namenszeile von Personalausweis und Reisepass anzugeben ist jedoch weder formal noch sachlich begründet. Unbestritten ist seit spätestens1962 durch BGH-Urteil, dass akademische Grade kein Bestandteil des Namens sind. Unbestritten ist ferner, das akademische Grade nicht zu Identifizierung einer Person erforderlich sind. Der Doktorgrad gehört somit weder in der Namenszeile der Ausweise noch überhaupt in den Dokumenten aufgenommen. Er steht somit seit 46 Jahren bestimmungswidrig und gesetzwidrig in deutschen Ausweisdokumenten, auch im Widerspruch zu internationalen Gepflogenheiten. Die verordnete Verkürzung des akademischen Grades auf die pauschale Bezeichnung "Dr." widerspricht Sinn und Zwecke eines Ausweisdokumentes.
Deutschland war und ist somit weiterhin nicht in der Lage, die „Hochsicherheitsdokumente Personalausweis und Reisepass sachgerecht und internationalen Gepflogenheiten gemäß zu gestalten. Noch im März 2008 hatte ich mit Briefen an einflußreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages versucht, sie zu bewegen, der Schäuble-Initiative doch noch Geltung zu verschaffen und den Doktoreintrag in den Ausweisdokumenten endlich zu beenden. Ergebnislos.
Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"
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