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Eitelkeit als wirksamer Dünger für das Titelwesen
Artikel "Macht und Schein der Titel" Absatz 13

Wer einen Titel hat, ignoriert die Rechtsprechung, die ihm ein ansehenverleihendes Namensprivileg verwehrt. In den Medien herrscht häufig ein titelfreier Umgangston. In Gesprächsrunden zählt die Person und das, was sie sagt, nicht ihr Titel. Ob aus der Kenntnis des BGH-Urteils aus dem Jahre 1962 heraus, das viele nicht kennen, aus Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit ist nicht bekannt. Auch die Befreiung von der Verpflichtung zur Betitelung bei der Anrede kennen nur wenige. Die richterliche Feststellung, dass akademische Grade auch keine Berufsbezeichnung sind, was speziell für die Diplomgrade gilt, wird sogar von den Diplomierten selbst beharrlich ignoriert. Sie dulden oder ignorieren die Abwertung ihres akademischen Grades.

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