Antwort auf das Schreiben vom 8. Juni 2004
Herrn Joachim Stünker, MdB Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
München, den 05.08.2004
Sehr geehrter Herr Stünker, vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 26. April 2004.
Die Gründe, mit denen Sie Ihr Beharren auf der Eintragung des Doktorgrades im Ausweis zu rechtfertigen versuchen, können mich nicht überzeugen, auch deshalb, weil Sie auf meine Argumente nicht eingegangen sind. Pkt. 5 meines Schreibens (Daten von Abgeordneten im Internet) haben Sie ebenfalls ignoriert.
Ich bin sehr erstaunt über Ihre Mitteilung, daß eine „derzeitige Verwaltungspraxis zu einer „gesetzlichen Verankerung geführt habe. Demnach war in dieser Angelegenheit nicht das Parlament für die Gesetzgebung maßgebend, sondern mindestens teilweise die Verwaltung. Auch die angebliche und höchst strittige „Verwendung im täglichen Leben (des Doktorgrades) war also Beweggrund für eine gesetzliche Maßnahme. Ein solches Gesetzgebungsverfahren kann ich nicht begreifen. Es entbehrt der sachlichen Grundlage.
Sie sehen auch deshalb keinen Änderungsbedarf, weil aus den gerichtlichen Feststellungen zum Doktorgrad nicht gefolgert werden könne, seine Eintragung in Ausweisen sei „generell unzulässig. Die rechtliche Grundlage liege darin, daß Verwaltungsvorschriften zum Paßgesetz auf „tatsächlicher Übung beruhen. Der Gebrauch des Doktorgrades ist somit Grundlage für eine gesetzliche Verwaltungsvorschrift, und zwar deshalb, weil es bereits Verwaltungspraxis war. Mit Verlaub, eine schlüssige Begründung kann ich nicht erkennen. Auch die einzelnen Argumente sind nicht stichhaltig.
In meiner ausführlichen Stellungnahme gehe ich auch auf die Ausführungen von Frau Margot Ahlborn (CDU/CSU-Fraktion) und Herrn Andreas Bothe (FDP-Fraktion) ein. Ich bitte Sie höflich, sehr geehrter Herr Stünker, Ihre Auffasung zu überdenken. Es würde mich freuen, wenn ich Sie mit meinen Darlegungen wenigstens nachdenklich stimmen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Werner
C/ Abgeordnete der SPD-Fraktion
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