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Gefängnisstrafe für Promotionsberater Tucholsky und Eugen Roth über Titelträger
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Kurt Tucholsky
Ein Titel erspart dem Titelträger jede Tüchtigkeit.
Eugen Roth (Dr. phil.)
Ein Mensch, an sich mit Doktorgrad, geht einsam durchs Familienbad. Dort selbst beäugt ihn mancher hämisch, der zweifellos nicht akademisch. Der Mensch erkennt, hier gelte nur der nackte Vorzug der Natur. Wogegen sich der schärfste Geist als stumpf und wirkungslos erweist, weil, mangels aller Angriffsflächen, es ihm nicht möglich, zu bestechen. Der Mensch, der ohne Anschluss bleibt an alles, was hier leibt und weibt, kann leider nur mit einem sauern Hohnlächeln diese Welt bedauern. Wirft sich samt Sehnsuchtsweh ins Wasser, verlässt es kalt, als Weiberhasser. Stelzt quer durchs Fleisch mit strenger Miene auf spitzem Kies in die Kabine. Zieht wieder, was er abgetan, die Kleider und den Doktor an und macht sich, weil er fehl am Ort, zwar nicht sehr geltend, aber fort.
Das Urteil gegen den Promotionsberater
Der Deutsche Hochschulverband - zum Urteil gegen den Chef einer Promotionsberatung
Kommentar
Warnungen vor Titelhandel
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