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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Hochschulen Übersicht / Wissenschafts-Mafia / Verfassungsrichterin Susanne Baer
 

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Verfassungsrichterin Susanne Baer

 Ansichten eines Informatikers zu ihrer Wahl  

von Hadmut Danisch

 

Wer mein Blog verfolgt, weiß, dass ich die Wahl der Professorin Susanne Baer zur Verfassungsrichterin deutlich kritisiert habe. Wer die Presse verfolgt, weiß, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert die vertrauliche Hinterzimmerwahl von Verfassungsrichterin in einem Wahlgremium kritisiert hat. Ich habe nachgehakt.

Ich habe zunächst die FDP-Mitglieder des Wahlausschusses per Mail zur Wahl befragt und später auch alle anderen Mitglieder außer Renate Künast. Sie habe ich nicht direkt gefragt, weil ich mir davon nicht viel verspreche und es nicht sinnvoll ist, den Vorschlagenden nach einer kritischen Haltung zu fragen, zumal ihr Standpunkt zur Frauenquote klar ist. Stattdessen habe ich direkt bei der Bundestagsfraktion der Grünen angefragt.

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungsrichterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht auseinanderhalten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissenschaftlichkeit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar, esoterisch. Sie erklärt sogar, wissenschaftliche Qualitätskriterien schlechthin abzulehnen und propagiert im Rahmen der Gleichstellung qualitätslose Beliebigkeit, die Abschaffung jeglicher Anforderungen an Frauen. Viertens weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbsternanntes Gerechtigkeitsgefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre Eigeninteressen über das Grundrecht zu stellen. Fünftens weil sie anscheinend nur Artikel 3 Grundgesetz kennt und ich der Meinung bin, dass Verfassungsrichter sie alle kennen müssen.

Susanne Baer steht für das rigide Durchsetzen weiter 

siehe auch *http://www.wikimannia.org/Susanne_Baer*

weiter (Fortsetzung)
Lebenslauf H. Damisch
Dissertation (nicht angenommen)
Inhaltsverzeichnis der Diss.
Auf die Strafanzeige
Verfassungsbeschwerde
letzte Ergänzung der Verf.-BS. vom 13.2.2012
Ablehnung der Verf.-BS
Bundesverfassungsgericht - §§ 93a bis 93 d 
Verfassungsrichterin Susanne Baer  
Über die Forschungsmafia

 



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