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Keine akademischen Grade im Personenstandsregister
BGH Beschluss vom 04.09.2013
Zum Artikel "Vorne ohne" in der SZ vom 16.10.2013, S. 1 - von Wolfgang Janisch
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SZ-Leserforum 18.10.2013
Zum Artikel „Vorne ohne am 16.10.2013, S.1
Keine Bremse der Titelsucht
Mehrere Jahrzehnte (seit 1962) hat es gedauert, bis der Bundesgerichtshof die Gesellschaft an ein von ihr ständig missachtetes Urteil erinnerte. Schon damals wollten es viele Promovierte nicht wahrhaben, dass plötzlich ihre akademische Verzierung kein Bestandteil des Namens mehr sein soll. Wolfgang Janisch nennt den Doktorgrad „prestigefördernde Buchstaben („Vorne ohne, SZ v. 16.10.2013). Niemand beachtete das BGH-Urteil, auch nicht das des Bundesverfassungsgerichts (BVG, 1957) zum selben Thema. Vor dem Hintergrund der zahlreichen ergebnislosen Versuche, den Eintrag des sog. Titels in Ausweis und Pass zu streichen, so von Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister vor 6 Jahren im Bundesrat, von privaten Initiativen und im Vorjahr von den Grünen erscheint das jüngste Urteil des BGHs wie ein harmloser Nasenstüber. Wer liest schon Personenstands- und Sterberegister, worin der Doktorgrad nun fehlen wird?
Die traditionelle Gier nach dem Statussymbol ist in unserem Land ungebrochen. Plagiate werden nun zwar schneller entdeckt. Die Angst davor schreckt jedoch wenig ab und führt zu mehr Sorgfalt. Der Titelkauf blüht ungebremst im Internet. Für 150 EUR hat man freie Auswahl. Die für eine demokratische Gesellschaft wenig schmeichelhafte Titelsucht wird vom Gesetzgeber solange unterstützt, wie der sach- und urteilswidrige Eintrag der akademischen Verzierung in Pass und Ausweis praktiziert wird. Die Dokumente dienen ausschließlich der Identifizierung einer Person. Akademische Bildungsbestätigungen sind dazu nicht erforderlich. Der in Deutschland übliche Missbrauch der Hochsicherheitsdokumente als Visitenkarten widerspricht dem Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein.
Ob eine leider nur unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Popularklage gegen die längst überholte und im Ausland belächelte deutsche Titelpflege im Karlsruher Gericht bei einer Promotionsquote der Richter von 55 % erfolgreich wäre, ist zweifelhaft. Auch das von Janisch erwähnte vorbildliche Verhalten im BASF-Konzern fand bisher in der Wirtschaft keine Nachahmer. Dagegen wurde kurz danach in der Fa. Bosch der intern lange Zeit offiziell missachtete Doktorgrad wieder aktiviert. Ulrich Werner
Schaft ein Baby die Revolution im deutschen Titelwesen?
Der Bundesregierung ins Stammbuch
SZ-Artikel zum Urteil
Leserbrief an die SZ
2. Leserbrief an die SZ
BGH-Urteil in Auszügen
BGH-Urteil vollständig
Bildung - Grade - Titel
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