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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Das deutsche Titelwesen XXXXXXXXXXXXXXXX / Schafft ein Baby die Revolution im deuts / SZ-Artikel 'Vorne ohne'
 

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 "Vorne ohne"

Behörden tilgen Doktortitel aus Geburten- und Sterberegistern


SZ-Artikel am 16.10.2013 - Von Wolfgang Janisch

 

Im Sterberegister und in der Sterbeurkunde ist der akademische Grad des Verstorbenen nicht einzutragen. BGH Beschluss vom 04.09.2013  - XII ZB 526/12

Ende des Jahres 2011 wollte ein stolzer Vater (und wahrscheinlich auch stolzer Doktor der Medizin) mit den üblichen zwei Buchstaben in des Geburtenregister eingetragen werden. Wolfgang Janisch (SZ vom 16.10.2013) nennt sie „prestigefördernden Buchstaben“. Das Standesamt weigerte sich, das Oberlandesgericht in Nürnberg gab der Beschwerde statt. Schließlich hob der Bundesgerichtshof das Urteil endgültig auf. Begründung: Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2009 ist die Eintragung des Doktorgrades weder im Geburten- noch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister vorgesehen.

Ende 2012 scheiterte auch eine Witwe im Oberlandesgericht Karlsruhe mit Ihrem Antrag, die akademischen Grade ihres verstorbenen Mannes (Dr. med. und Dipl.-Ing.) ins Sterberegister eintragen zu lassen. Janisch sieht in der geänderten Eintragspraxis akademischer Grade ein Zeichen für das Verblassen des Glanzes des Doktorgrades in den vergangenen Jahren, „woran die diversen Plagiat-Affären schuld sind.“ Auffällig ist aber, dass der Dr.-Eintrag im Melderegister und damit nach wie vor im Personalausweis und im Reisepass möglich ist, obwohl sowohl der BGH als auch das Bundesverwaltungsgericht schon vor mehr als 50 Jahren festgestellt haben, der Doktorgrad sei kein Namensbestandteil.

Janisch erinnert an mehrere erfolglosen Bemühungen von Bürgern und sogar aus Regierung und Parlament, den „bürgerlichen Adelstitel“ aus den Dokumenten streichen zu lassen, vermutlich „in Verkennung der Befindlichkeit ihrer akademischen Klientel“ bzw. Mitbürger.

So wichtig wie ergebnislos dürfte der Hinweis von Janisch sein, dass die akademisch Dekorierten keinen Anspruch auf die Anrede mit „Doktor“ haben. „Der Doktor ist den Deutschen offenbar ans Herz gewachsen“, und zwar, wie die Praxis zeigt, nicht nur als Träger, sondern auch als Verehrer. Daran dürfte der erwähnte Aufruf im BASF-Konzern nichts ändern, auf Titel im Betrieb zu verzichten.

Ulrich Werner am 22.10.2013

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